eVB-Nummer von Versicherung beantragen und Motorrad anmelden

Laut Kraftfahrt-Bundesamt gibt es mehr als 200.000 Motorradzulassungen im Jahr. Jeder Motorradhalter muss für die Zulassung seines Motorrads einen aktiven Haftpflichtschutz vorweisen. Für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle benötigt man daher die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer). Die elektronische Versicherungsnummer wird dem Versicherungsnehmer nach dem Abschluss der Motorradversicherung mitgeteilt.

Praxis-Tipp: Wenn Sie Ihre Motorradversicherung hier online berechnen und den Vertrag direkt abschließen, erhalten Sie sofort nach Absenden des Antrags die eVB-Nummer. Die Zulassung des Motorrads ist quasi noch am gleichen Tag möglich, sofern Ihre Zulassungsstelle noch geöffnet hat.

Für die Motorradzulassung ist die eVB-Nummer erforderlich. Per SMS oder E-Mail wird die elektronische Versicherungsbestätigung schnell an den Versicherten geschickt.

Wichtiges zur eVB-Nummer für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle

Die eVB-Nummer besteht immer aus sieben Zeichen. Erlaubt sind aber nur Buchstaben und Zahlen. Die Buchstaben „I“ und „O“ sind nicht möglich, damit sie nicht mit den Zahlen „1“ und „0“ verwechselt werden.

Nach Erstellung der eVB-Nummer ist sie mindestens einen Monat gültig. Manche Motorradversicherungen gewährleisten eine Gültigkeit von bis zu 24 Monaten.

Einschluss der Kaskodeckung in die Versicherung

Während der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, kann der Versicherungsnehmer abhängig von der Motorradversicherung und dem Tarif zusätzlichen Versicherungsschutz beantragen. Bei manchen Anbietern kann die elektronische Versicherungsbestätigung für das Motorrad noch folgende Deckung beinhalten:

  • Teilkaskoversicherung
  • Vollkaskoversicherung

Eine Voraussetzung für die Leistungen ist jedoch, dass der Versicherungsnehmer den Schutz auch im Hauptvertrag eingeschlossen hat. Zusätzlich werden über den vorläufigen Versicherungsschutz der eVB-Nummer oft die Leistungen abzüglich einer Selbstbeteiligung bezahlt, sofern es bis zum Beginn der vollen Versicherungsdeckung tatsächlich zu einem Unfallschaden kommen sollte.

Automatische Übermittlung der eVB-Nummer an die Zulassungsstelle

Kündigt der Versicherungsnehmer seinen Versicherungstarif zum Jahresende und hat im kommenden Jahr eine neue Motorradversicherung, muss eine neue Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsbehörde deponiert werden. Nach Annahme des Versicherungsvertrages schickt die neue Motorradversicherung die eVB-Nummer direkt zu der zuständigen Behörde.

Die Übertragung der eVB-Nummer an die Zulassungsstelle geschieht bei einem Wechsel der Motorradversicherung immer automatisch. Der Versicherte muss sich in diesem Fall also nicht selber um die Abgabe der eVB-Nummer kümmern.