Versicherungsschutz für Ihr Motorrad – Was ist wichtig?

Die Preise für die Motorradversicherung sind nicht nur von dem Motorradtyp, sondern auch von dem Versicherungsschutz abhängig. Ihren Versicherungsschutz können Sie beliebig festlegen. Lediglich die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Wir klären auf, wie Sie Ihr Motorrad am besten versichern und welche außergewöhnlichen Leistungen dafür zur Verfügung stehen.

Grundlage: Wie schützt die Haftpflichtversicherung?

Laut einer Studie der Generali Versicherung machen Haftpflichtschäden etwa 34% der Schäden aus. Mit der Haftpflichtversicherung sind Motorradfahrer finanziell geschützt, wenn sie gegenüber dritten Personen einen Schaden verursachen. Der Versicherungsschutz deckt nicht nur Sachbeschädigungen ab, sondern auch Schmerzensgelder und Einkommensausfälle.

Über die Motorradversicherung sind Sie immer mindestens mit den folgenden Versicherungssummen geschützt:

  • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
  • 1,12 Millionen Euro für Sachschäden
  • 50.000 Euro für Vermögensschäden

Oft bieten die Motorradversicherungen auch ein pauschale Versicherungssumme von 50 bis 100 Millionen Euro an. Die höheren Versicherungssummen sind üblicherweise standardmäßig versichert, ohne dass Sie dafür mehr Geld bezahlen müssen.

Umfangreicher Schutz mit der Teilkasko

Neben der Haftpflichtversicherung gibt es noch die Teilkaskoversicherung. Auch wenn Sie ein vergleichsweise günstiges Motorrad besitzen, ist der Einschluss einer Teilkasko sinnvoll. Die Kosten für die Teilkasko sind erfahrungsgemäß eher gering.

Die Teilkasko schützt das Motorrad vor vielen verschiedenen Schäden. Und damit auch Sie vor materiellen Verlusten. Folgende Gefahren sind von der Teilkaskoversicherung abgedeckt:

  • Feuer / Explosion
  • Diebstahl / Raub
  • Zusammenprall mit Haarwild / Tieren
  • Glasbrüche
  • Erdbeben / Lawinen / Überschwemmungen
  • Blitzschlag / Sturm / Hagel
  • Kurzschlüsse / Überspannungen
  • Tier- / Marderbisse

Sie können die Teilkaskoversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen. Die Höhe der Selbstbeteiligung liegt meist zwischen 150,- und 500,- Euro. Bis zu der entsprechenden Höhe müssen Sie entstandene Schäden selber bezahlen. Wählen Sie Ihren Versicherungstarif mit einer Selbstbeteiligung, dann sinkt Ihr Versicherungsbeitrag. Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto günstiger wird die Motorradversicherung. Für ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150,- Euro empfehlenswert.

Der Einschluss einer Selbstbeteiligung hat für alle einen Vorteil. Der Versicherungsnehmer erhält einen günstigeren Beitrag und für die Motorradversicherung entsteht kein Verwaltungsaufwand, wenn ein Kleinschaden entstanden ist.

Was versichert die Vollkasko?

Die Vollkaskoversicherung ist quasi die Königsklasse der Motorradversicherung. Versichern Sie Ihr Motorrad mit einer Vollkasko, haben Sie zusätzlich folgenden Versicherungsschutz:

  • Selbstverschuldete Schäden am eigenen Motorrad
  • Mut- oder böswillige Handlungen Dritter
  • Transporte auf Fähren

Wichtig ist, dass nicht alle selbstverschuldeten Unfälle abgesichert sind. So gilt beispielsweise ein Ausschluss, wenn die Schadenursache auf einen falschen Betrieb oder normalen Verschleiß zurückzuführen ist. Ebenfalls zählen auch vorsätzlich oder widerrechtlich verursachte Schäden nicht zu dem Versicherungsschutz.

Wem die Vollkasko zu teuer ist, der kann mit dem Einschluss einer Selbstbeteiligung den Beitrag senken. Die Selbstbeteiligung liegt üblicherweise zwischen 300,- und 1.000,- Euro. Kleinschäden unterhalb der Selbstbeteiligung zahlt der Versicherte selbst.

Wer auf der Suche nach einer günstigen Motorradversicherung ist, sollte die Preise vorher vergleichen. Ein Check der Tarife lohnt sich fast immer.

Wenn Sie die preislichen Unterschiede zwischen Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko ermitteln möchten, berechnen Sie die Motorradversicherung über unseren Versicherungsrechner.

Leistungen über den Motorradschutzbrief

Wenn Sie lange Strecken mit Ihrem Motorrad unterwegs sind, sollten Sie über den Einschluss eines Schutzbriefes nachdenken. Sind Sie bereits Mitglied eines Automobilclubs, haben Sie den Versicherungsschutz aber wahrscheinlich schon dort versichert. Der Motorradschutzbrief zahlt größtenteils für die folgenden Leistungen:

  • Pannenhilfe / Abschleppen
  • Bergungen
  • Mietfahrzeug
  • Ersatzteilversand
  • Motorradabholung bei Fahrerausfall
  • Folgekosten nach Falschbetankung
  • Krankenrücktransport
  • Arzneimittelversand
  • Verzollung oder Verschrottung
  • Reiserückrufservice
  • Ersatzbeschaffung für Reisedokumente
  • Vermittlung ärztlicher Betreuung
  • Notfallhilfe

Mitversicherte Teile am Motorrad

Über die Kaskoversicherungen sind auch Motorradteile mitversichert, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zugelassen sind. Nahezu immer sind daher die folgenden Komponenten im Versicherungsschutz eingeschlossen:

  • Eingebaute Bestandteile
  • Festverbundene Motorradteile durch Halterungen
  • Zubehörteile aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
  • Elemente zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

Mobile Gegenstände, die Sie für Motorradfahrten mitnehmen, sind nicht über die Motorradversicherung versichert. Dazu zählen zum Beispiel Datenträger, Fahrerkleidung, mobile Navigationsgeräte, Smartphones oder Ersatzteile.

Wer darf das Motorrad fahren?

In Ihrem Versicherungsvertrag können Sie beliebig festlegen, wer alles mit Ihrem Motorrad fahren darf. Es sind grundsätzlich nur Schäden versichert, die ein eingetragener Fahrer verursacht. Sie sollten Ihre Motorradversicherung also vorab über jeden Fahrer informieren.

Je umfangreicher der Fahrerkreis ist, desto teurer sind allerdings auch die Versicherungskosten. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die möglichen Motorradfahrer genau zu benennen oder zumindest Altersgrenzen festzulegen. Im Vergleich zu einem offenen, unbestimmten Fahrerkreis ist das günstiger.

Versicherungsschutz im Ausland

Der Auslandsschutz ist immer dann wichtig, wenn Sie mir Ihrem Motorrad Deutschland verlassen. So zum Beispiel wenn Sie in den Urlaub fahren oder Touren durch ausländische Gebiete machen. Wer im Ausland in einen Unfall verwickelt wird, benötigt unbedingt die Hilfe von kompetenten Fachleuten – mit dem richtigen Versicherungsschutz sind Motorradfahrer auch in der Fremde sicher geschützt und können über die Schaden-Hotline der Motorradversicherung Hilfe einholen.

Grundsätzlich versichert jede Motorradversicherung den Schutz im Ausland. Das heißt, dass in den versicherten Regionen derselbe Versicherungsumfang wie im Inland besteht. Darüber hinaus besteht allerdings immer die länderspezifische Mindestdeckung, die per Gesetz vorgeschrieben ist.

Über die Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung sind meist diese staatlichen Gebiete versichert:

  • Geografische Grenzen in Europa
  • Länder der europäischen Union (EU)
  • Alle Länder, die in der grünen Karte vermerkt sind

Wer mit dem Motorrad außerhalb von Europa oder der europäischen Union unterwegs ist, sollte vorher einen Blick auf die grüne Karte werfen.

Die grüne Karte ist die internationale Versicherungskarte und zeigt explizit die Länder auf, wo Ihr Motorrad versichert ist. Also auch Staaten, die nicht zu Europa oder der europäischen Union gehören. Ein auf der grünen Karte durchgestrichenes Land, darf nicht befahren werden. Der Versicherungsschutz ist dann aber meist an der Grenze zu dem jeweiligen Land erwerbbar.